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Wie holen wir die Eltern ins Boot? Welche Leistungen können beantragt werden?:Sicherheit in der Beantragung von Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung beim LVR

Art bzw. Nummer:
24625-032

Nur als Präsenz-Seminar buchbar

Basisleistung 1, Fallmanagement, BEI_NRW-KiJu, individuelle heilpädagogische Leistung, Inklusionsassistenz.

Alle diese Schlagwörter haben Sie sicher schon gehört!

In Folge des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG), kam es zum 01.08.2020 zu einem weitreichenden Systemwechsel im Bereich der Eingliederungshilfe. Die Landschaftsverbände sind inzwischen für die Eingliederungshilfe von Kindern in Kitas zuständig. Die Beantragung von Leistungen, für Kinder mit (drohender) Behinderung, erfolgt zwar durch die Eltern. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass eine Begleitung der Eltern auf diesem Weg wichtig ist. Die Fülle der einzureichenden Unterlagen und auch schon das Wort "Behinderung“ führen bei Eltern teilweise zu Verunsicherung.

Dabei entstehen in der Einrichtung oft viele Fragen:

  • Welche Leistungen können beantragt werden?
  • Wie können wir die Eltern gewinnen?
  • Welche Dokumente sollen die Eltern einreichen?
  • Kann die Einrichtung Unterlagen vorbereiten?
  • Was sind Voraussetzungen für die Beantragung einer Inklusionsassistenz?
  • Welche Formen von Assistenzen gibt es?

Diese Fragen sollen im Rahmen des Seminars beantwortet werden. Sie erfahren außerdem welchen neuen Blickwinkel die ICF auf Kinder mit Beeinträchtigungen bietet. Sie erhalten einen detaillierten Überblick welche Leistungen beim LVR beantragtwerden können

Wir beschäftigen uns mit den konkreten Inhalten der Anträge. Wir erstellen, an einem Fallbeispiel der Teilnehmenden, eine Stellungnahme für den Bedarf einer Inklusionsassistenz. Es wird Raum für individuelle Fragen sowie dem Austausch mit anderen Teilnehmenden sein.

Katja Peters
Erzieherin, Kita-Leiterin, Fachwirtin für Erziehungswesen, Sprachförderkraft

Anfrage Individualschulung für dieses Angebot
(Nur als Präsenz-Seminar buchbar)

Bitte beachten Sie: Wir brauchen mindestens drei Monate Vorlaufzeit.

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